Mainzer Ingrossaturbücher Band 59

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StA Wü, MIB 59 fol. 088

Datierung: 16. August 1454

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 59 fol. 88-88v

Quellenbeschreibung:

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Appel Kuchenmeister sichert Dietze von Thüngen zu, alle Güter zu Pfaffenhausen und Burgjoß, die vom Abt zu Schlüchtern zu Lehen gehen, zu getreuer Hand zu tragen.

Vollregest:

Appel Kuchenmeister von Jossa und seine Ehefrau Katharine sichern zu, dass sie und ihre Erben alle Güter zu Pfaffenhausen und zu Burgjoß, die von Abt Hartman von Schlüchtern zu Lehen gehen, zu getreuer Hand für Ritter Dietze von Thüngen und seinen Erben tragen werden.

Wäre es, dass Dietz einen seiner Söhne die genannten Güter zu Lehen vom Lehnherrn empfangen lässt, soll dieser Brief keine Gültigkeit mehr haben. Auch wurde beredet, wenn Dietze oder sein Sohn die Güter zu Lehen empfangen wollen, so soll er, Appel, mit Freunden zu Herrn Hartmann Abt zu Schlüchtern oder seinem Amtsnachfolger reiten und diesen bitten, ihm die Güter, wie das die Briefe sagen, mit allen Rechten so zu leihen, wie er die bisher hergebracht hat.

Appel und Ritter Dietze kündigen ihre Siegel an.

Datum 1354 sabatho post assumptionem beatissime virginis Marie.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 59 fol. 088, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/24224 (Zugriff am 18.05.2024)