Mainzer Ingrossaturbücher Band 59

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StA Wü, MIB 59 fol. 087

Datierung: 12. August 1354

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 59 fol. 87-88

Quellenbeschreibung:

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Dietze von Thüngen erhält von Appel Kuchenmeister die Zusage, die diesem verkauften Güter zu Pfaffenhausen und Burgjoß wiederkaufen zu können.

Vollregest:

Ritter Dietze von Thüngen bestätigt auch im Namen seiner Erben, dass er dem Appel (Apil) Kuchenmeister von Jossa, dessen Ehefrau Katharine und deren Erben alle Güter, die er im Dorf Pfaffenhausen und um den Hof zu Burgjoß liegen hat, samt allen Nutzungsrechten verkauft hat, dass Güter und Hof von Abt Hartmann von Schlüchtern zu Lehen gehen, und, dass er alles mit 154 Pfund Heller, Gelnhausener Währung bezahlt hat, 60 in Florentiner Gulden, je einen Gulden für ein Pfund gerechnet, und den Rest in guter Währung.

Ein Rückkauf des Gutes ist binnen der kommenden zehn Jahre jeweils zum St. Peterstag als er vffen stul zu Rome gesatzt wardt [22. Februar] mit Zahlung des Kaufgeldes möglich.

Es ist vereinbart, wollte Ritter Dietze binnen eines Jahres seinen Sohn Fritze das Gut und den Hof empfangen lassen, soll Abt Hartman von Schlüchtern ihm das zu Lehen geben und Dietze seine Briefe zurückerhalten.

Dietz kündigt sein Siegel an.

Gegeben 1354 am Dienstag vor Unser Frauentag in der Eren als man die Würze weiht.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 59 fol. 087, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/24223 (Zugriff am 18.05.2024)