Mainzer Ingrossaturbücher Band 59

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StA Wü, MIB 59 fol. 091 [02]

Datierung: 16. Juli 1524

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 59 fol. 91-94v

Quellenbeschreibung:

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Dietherich von Grimmelshausen (Grumelshausen), Keller des Junkers Frowin von Hutten zu Burgjoß, berichtet über Verhandlungen zwischen dem Herrn von Hanau und den Leuten des Frowin von Hutten zu Burgjoß und anderen Dörfern.

Vollregest:

Am Tag Maria Magdalena abends [22. Juli 1524] haben Eckarth und Risthaber den henrichen in den vier Dörfern Pfaffenhausen, Oberndorf (Oberndorff), Burgjoß (Burgkjoss) und Mernes (Merlofs) von des von Hanau wegen geboten, alle Einwohner der Dörfer aufzufordern, am frühen Morgen [fol. 91v] in Oberndorf zu sein. Dort würden die hanauischen Räte in Güte mit ihnen reden.

Als Junker Frowin davon erfuhr, hat er Befehl gegeben, dass die Männer alle ganz früh vor dem Schloss bei ihm sein sollen, er hätte dort mit ihnen zu reden. Als sie nun kamen, hat er nur befohlen, mit ihnen zu reden und besonders, dass sie aus jedem Dorf zwei geben sollen, damit nicht der eine dies, der andere das herausschreit. Das ist dann so geschehen und man hat beschlossen, dass die nach Oberndorf gehen sollen, um zu erfahren, was man von ihnen begehrt. Sie sollten keine andere Antwort geben, als zu sagen, sie hätten von einer werbung oder Mutung bezüglich des Hanauers erfahren, das wollten sie an ihren Junker gelangen lassen. Was sie herausfinden oder ihnen beschieden würde, wollten sie sich der Billigkeit in Antwort zu geben onuerweißlich halten.

Als sie auf dem Weg nach Oberndorf waren, ist ihnen unterwegs der von Hanau begegnet und hat ihnen sagen lassen, weil die Männer nicht alle da wären, sollten sie so viele, wie vorhanden wären, auf dem Platz vor dem Schloss versammeln. Dort wolle er mit ihnen reden, das sollte für niemanden nachteilig sein.

Dorthin lief nun jeder, der laufen konnte. Inzwischen kam Thomas von Mernes (Merlof) zu Junker Frowin und mir auf die Brücke bey der Steitz und sagte, sein Herr von Hanau hätte ihn hierhergeschickt, Junker Frowin und ich sollen hinaus vor das Schloss gehen und dort zuhören, was sein Herr [fol. 92] von Hanau den Nachbarn vorhalten würde. So gingen Junker Frowin und ich hinaus. Dort ließ der von Hanau mit weitschweifigen Wort vortragen, er begehre seiner hergebrachten Gerechtigkeit nach von den Einwohnern des Gerichtszwangs auf dem Jossaer Grund, das sie ihm, wie von alters Herkommen ist, Huldigung leisten sollten. Er ließ einen Brief vorlesen, wie es unter dem Siegel etlicher Adliger vor ungefähr 50 Jahren am Gericht gewiesen sein sollte, dass der von Hanau zur Hälfte des Ortes Gerichtsherr über Wasser und Weide und andere Gerechtigkeit sein sollte usw. Als das vorüber war, ging Junker Frowin wieder in das Schloss, dort herrschte allgemeines Geschrei, besonders wollten sie sich nicht verderben laissen, es wäre schon lange so gewesen, sie besorgten sie kundten nit vor vber. Ich bat sie eindringlich, das nicht zu tun, angesehen dessen, dass auch anderer Streit (Irrung) zwischen Hanau und Hutten bezüglich etlicher Grafen in der Wetterau in der Schwebe stünde. Deshalb, so wollte ich für Junker Frowin eindringlich dafür bitten, wie sie von mir dann hören würden, vf der selbigen ban sollten sie auch beharren. Besonders bildet ich ine ein, sie sollten eben auf die Rede des von Hanau achten [fol. 92v], dass er reden ließ, dass er die Huldigung nicht anders, als wie es altes Herkommen ist, begehrt. Wenn sich nun Hanau und Hutten miteinander vereinen, dass sie von ihrem Junker dagegen angewiesen würden, alsdann wollte sie sich so verhalten, das jne vnuerweißlich sein sollte.

Im Folgenden habe ich diese Meinung von Junker Frowin wegen als Antwort geredet, dass dort von dem Herrn von Hanau wegen eine werbung oder muttung geschehen ist, auch ein Brief verlesen wurde, wie es früher am hiesigen Gericht gewiesen sein sollte. Dazu sagt mein Junker, dass diese Handlung gegen ihn und seinen armen Untertanen viel zu beschwerlich vorgebracht wurde, denn er wisse nicht anders, als die und andere Irrung zwischen der Herrschaft Hanau und denen von Hutten stehe. Demnach bittet Junker Frowin, ihn und seine armen Leute bis zu Vergleichung der Handlung in Ruhe zu stellen, jedem Teil bliebe dabei seiner Gerechtigkeit vorbehalten. Darauf hat der von Hanau sich beraten und als Antwort geben lassen, er sei nicht deshalb da, um Junker Frowin oder anderen ihre Gerechtigkeit zu nehmen. Er begehre seinen Teil, wie es von alters Herkommen ist. [fol. 93] Er wisse von keiner Handlung und keinem Aufstand, der bei den Grafen schwebe, es könne aber sein, dass früher zwischen der Herrschaft Hanau und denen von Hutten etlicher Gebrechen wegen zu Salmünster und an anderen Orten verhandelt wurde. Von daher könnten diese Sachen von den von Hutten als Irrung herangezogen worden sein. Aber die Herrschaft Hanau sei sich keiner Irrung bewusst (bestendig) und diese betreffende handelung oder verfassung sei gefallen. Er wisse diesmal mit Junker Frowin weiter nichts zu verhandeln und begehrt kurz die Huldigung, wie es von alters Herkommen ist. Wenn das willig geschehe, könne er desto williger und gnädiger bei ihrer anliegenden Sache behilflich sein. Wenn sie sich verweigern würden, so gedächte seiner Gnaden Wege zu suchen, dass solches geschehen müsse usw.

Für das alles bat ich nochmals eindringlich, mit dem Hinweis, dass die angefangenen Händel mit den Grafen in der Wetterau seit langer Zeit in Irrung stehen und weder rechtlich noch gütlich erörtert oder entscheiden sind. Junker Frowin bot an, das vor kaiserliche Majestät, dessen hochlöblichem Regiment oder Kammergericht und vor allen Ständen des heiligen Reichs rechtlich oder gütlich zu entscheiden. Das wollte aber alles nicht helfen, Ich begehrte eine kurze Bedenkzeit, damit jedermann im Gericht [fol. 93v] zugelassen werden könnte. Das alles wollte nicht helfen, protestirt ich vor menniglich da zugegen vber gewalt, dass mein Junker in keine Huldigung, wenn sie geschehe, einwilligt oder sie gehalten haben wollte, verbot auch allen im Allgemeinen, dass sie bis zu Erörterung der Sache keine Huldigung oder Pflicht leisten sollten. Täten sie es doch, sollen sie nicht ungestraft bleiben. Darüber kann Thomas von Mernes (Mernolfs) mit seinem Anhang, den sprach ich vor dem Hanauer an, was er tun wollte. Er sagte, er wollte seinem gnädigen Herrn auf sein Begehren Antwort geben, wozu ich ihm unter anderen Worten entgegnete, er solle sehen, womit er umging. Er hätte wohl gehört, zu was sich Junker Frowin mitsamt seinen Bitten zu Recht und aller Billigkeit erboten hat. Darauf ging er dahin und es folgten ihm die meisten nach, besonders die von Pfaffenhausen und huldigten. Wer noch nicht gehuldigt hat, wurde aufgefordert, bis Montag in Steinau zu sein und zu huldigen. Wenn sie es nicht täten, würden sie sehen, was sie nicht gern sehen würden.

Actum Sonnabend nach Margarete im 24ten [Jahr].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 59 fol. 091 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23754 (Zugriff am 18.05.2024)