Mainzer Ingrossaturbücher Band 57

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StA Wü, MIB 57 fol. 001

Datierung: 22. Februar 1528

Erzbischof Albrecht erlässt und erneuert eine allgemeine Ordnung für die Stadt Mainz.

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StA Wü, MIB 57 fol. 019v

Datierung: 26. März 1493

Brief Erzbischof Bertholds in Sachene der Familie des Seifenmachers Klaus an das weltliche Gericht in Mainz.

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StA Wü, MIB 57 fol. 020

Datierung: Undatiert. Wohl 1527 oder 1528

Backordnung für geistliche und gefreite Personen.

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StA Wü, MIB 57 fol. 022

Datierung: 14. Dezember 1532

Antwort, die auf Befehl Erzbischof Albrechts den Bäckern bezüglich ihrer fünf Klageartikel gegeben wurde.

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StA Wü, MIB 57 fol. 024

Datierung: 14. Januar 1531

Die erzbischöflichen Räte nehmen in Beisein von Zeugen eine Probe des Rotbrotes vor.

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StA Wü, MIB 57 fol. 025

Datierung: Zwischen dem 16. und 20. August 1530

Begutachtung (probe) der neuen Feldfrucht.

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StA Wü, MIB 57 fol. 026

Datierung: 8. Januar 1531

Die Baumeister begutachten in Beisein der beiden geistlichen Bäcker Heinrich von Amelburg und Ebert von Olm ein Malter Mehl des Rotbrotes (rodt brott), das üblichweise den Geistlichen gegeben wird.

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StA Wü, MIB 57 fol. 028

Datierung: 14. Dezember 1532

Erzbischof Albrecht lässt den Bäckern eine Antwort auf ihre fünf Klageartikel zukommen.

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StA Wü, MIB 57 fol. 031

Datierung: 24. Februar 1532

Ordnung und Deklaration für die Bäcker in Mainz.

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StA Wü, MIB 57 fol. 035

Datierung: 19. August 1527

Ordnung der Lauerkarcher.

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