Mainzer Ingrossaturbücher Band 57
Sie sehen die Quellen 1 bis 10 von insgesamt 102.
StA Wü, MIB 57 fol. 001
Datierung: 22. Februar 1528
Erzbischof Albrecht erlässt und erneuert eine allgemeine Ordnung für die Stadt Mainz.
StA Wü, MIB 57 fol. 019v
Datierung: 26. März 1493
Brief Erzbischof Bertholds in Sachene der Familie des Seifenmachers Klaus an das weltliche Gericht in Mainz.
StA Wü, MIB 57 fol. 020
Datierung: Undatiert. Wohl 1527 oder 1528
Backordnung für geistliche und gefreite Personen.
StA Wü, MIB 57 fol. 022
Datierung: 14. Dezember 1532
Antwort, die auf Befehl Erzbischof Albrechts den Bäckern bezüglich ihrer fünf Klageartikel gegeben wurde.
StA Wü, MIB 57 fol. 024
Datierung: 14. Januar 1531
Die erzbischöflichen Räte nehmen in Beisein von Zeugen eine Probe des Rotbrotes vor.
StA Wü, MIB 57 fol. 025
Datierung: Zwischen dem 16. und 20. August 1530
Begutachtung (probe) der neuen Feldfrucht.
StA Wü, MIB 57 fol. 026
Datierung: 8. Januar 1531
Die Baumeister begutachten in Beisein der beiden geistlichen Bäcker Heinrich von Amelburg und Ebert von Olm ein Malter Mehl des Rotbrotes (rodt brott), das üblichweise den Geistlichen gegeben wird.
StA Wü, MIB 57 fol. 028
Datierung: 14. Dezember 1532
Erzbischof Albrecht lässt den Bäckern eine Antwort auf ihre fünf Klageartikel zukommen.
StA Wü, MIB 57 fol. 031
Datierung: 24. Februar 1532
Ordnung und Deklaration für die Bäcker in Mainz.