Mainzer Ingrossaturbücher Band 55

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StA Wü, MIB 55 fol. 027

Datierung: 17. Dezember 1538

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 55 fol. 27-27v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Vergleich zwischen Erzbischof Albrecht und der Herrschaft Hanau, wie es mit den Appellationssachen im Freigericht Alzenau gehalten werden soll.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht von Mainz, Graf Wilhelm von Nassau usw. und Graf Reinhart von Solms, Herr zu Münzenberg als Vormünder der minderjährigen Kinder des verstorben Grafen Philipp zu Hanau usw. einigen sich bezüglich der Appellationen, die in den letzten Jahren in den erzbischöflichen Landschaften und in der Landschaft seiner pflegkinder im Freigericht vorm Berg zu Altzenau gelegen, von den Untergerichten an ihn und seine pflegkinder gelangt sind.

Genannt werden in der Einigung die Grafschaft Hanau, die erzbischöfliche Kanzlei und die hanauische Schreibstube (schreiberey), die Stadt Aschaffenburg sowie der Amtmann im Freigericht.

Gegeben am Dienstag nach St. Lucientag 1538.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 55 fol. 027, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23911 (Zugriff am 04.05.2024)