Mainzer Ingrossaturbücher Band 55

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StA Wü, MIB 55 fol. 001 [01]

Datierung: 27. September 1531

Mandat für die Tuchgewender Miltenbergs, dass sie kein ungenässtes und ungeschorenes Tuch feil haben dürfen.

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StA Wü, MIB 55 fol. 001 [02]

Datierung: 6. März 1531

Erzbischof Albrecht verschreibt dem Peter von Biebrich, Bender auf der Martinsburg zu Mainz, Kost, Besoldung und Bekleidung.

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StA Wü, MIB 55 fol. 001v

Datierung: 9. März 1531

Erzbischof Albrecht erlaubt dem St. Peterstift außerhalb Mainz dafür, dass sie ihm ihren am Schloss gelegenen Garten zugestellt haben, den Wein, der ihnen auf drei Morgen Weingarten wächst, frei nach...

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StA Wü, MIB 55 fol. 002

Datierung: 13. März 1532

Entlassung aus der Leibeigenschaft.

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StA Wü, MIB 55 fol. 002v

Datierung: Undatiert. Wohl zu 1532

Erzbischof Albrecht verleiht das Fischwasser unter der Stadt Erfurt zur Hälfte dem Johann Sömmering.

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StA Wü, MIB 55 fol. 003v [01]

Datierung: 14. Dezember 1536

Erzbischof erlaubt dem Friedrich Kuch, Richter zu Bernshausen, seine Ehefrau auf einigen Lehengütern zu bewittumen.

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StA Wü, MIB 55 fol. 003v [02]

Datierung: 25. Februar 1537

Erzbischof Albrecht erlaubt einigen Gemeinden bei Gieboldehausen, Frondienste durch Geldleistungen zu ersetzen.

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StA Wü, MIB 55 fol. 004

Datierung: 25. April 1537

Erzbischof Albrecht usw. verkauft dem Provinzial des Karmeliterordens 88 Gulden jährliche Gülte aus den Einnahmen des Zolls zu Höchst.

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StA Wü, MIB 55 fol. 005v

Datierung: 25. Februar 1532

Erzbischof Albrecht vergleicht sich mit denen von Nieder-Roden bezüglich Atzung und Fron.

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StA Wü, MIB 55 fol. 006 [01]

Datierung: 25. Februar 1532

Erzbischof Albrecht vergleicht sich mit den Untertanen zu Nieder-Steinheim, Klein-Auheim und Heinsbach wegen der Fron.

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