Mainzer Ingrossaturbücher Band 55
Sie sehen die Quellen 1 bis 10 von insgesamt 251.
StA Wü, MIB 55 fol. 001 [01]
Datierung: 27. September 1531
Mandat für die Tuchgewender Miltenbergs, dass sie kein ungenässtes und ungeschorenes Tuch feil haben dürfen.
StA Wü, MIB 55 fol. 001 [02]
Datierung: 6. März 1531
Erzbischof Albrecht verschreibt dem Peter von Biebrich, Bender auf der Martinsburg zu Mainz, Kost, Besoldung und Bekleidung.
StA Wü, MIB 55 fol. 001v
Datierung: 9. März 1531
Erzbischof Albrecht erlaubt dem St. Peterstift außerhalb Mainz dafür, dass sie ihm ihren am Schloss gelegenen Garten zugestellt haben, den Wein, der ihnen auf drei Morgen Weingarten wächst, frei nach...
StA Wü, MIB 55 fol. 002v
Datierung: Undatiert. Wohl zu 1532
Erzbischof Albrecht verleiht das Fischwasser unter der Stadt Erfurt zur Hälfte dem Johann Sömmering.
StA Wü, MIB 55 fol. 003v [01]
Datierung: 14. Dezember 1536
Erzbischof erlaubt dem Friedrich Kuch, Richter zu Bernshausen, seine Ehefrau auf einigen Lehengütern zu bewittumen.
StA Wü, MIB 55 fol. 003v [02]
Datierung: 25. Februar 1537
Erzbischof Albrecht erlaubt einigen Gemeinden bei Gieboldehausen, Frondienste durch Geldleistungen zu ersetzen.
StA Wü, MIB 55 fol. 004
Datierung: 25. April 1537
Erzbischof Albrecht usw. verkauft dem Provinzial des Karmeliterordens 88 Gulden jährliche Gülte aus den Einnahmen des Zolls zu Höchst.
StA Wü, MIB 55 fol. 005v
Datierung: 25. Februar 1532
Erzbischof Albrecht vergleicht sich mit denen von Nieder-Roden bezüglich Atzung und Fron.
StA Wü, MIB 55 fol. 006 [01]
Datierung: 25. Februar 1532
Erzbischof Albrecht vergleicht sich mit den Untertanen zu Nieder-Steinheim, Klein-Auheim und Heinsbach wegen der Fron.