Mainzer Ingrossaturbücher Band 54
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StA Wü, MIB 54 fol. 256 [02]
Datierung: 19. Oktober 1538
Quelle
Aussteller:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
Quellenbeschreibung:
MIB 54 fol. 256-256v
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Albrecht bestätigt seine Verpflichtung gegenüber den Erben des Diether Wenck.
Vollregest:
Erzbischof Albrecht bestätigt, dass die Brüder Konrad und Johann Wenck über das Amt ihres verstorbenen Bruders, des ehemaligen Kammerschreibers Diether Wenck, ihm und seinem Stift für 12 Jahre, nämlich von Reminiscere 1521 bis auf 1532 gebührende Rechnung gestellt haben und er den Erben eine Geldsumme schuldig ist, gemäß dem in Mainz auf der Martinsburg geschlossenen Vertrag vom 19. Oktober (Samstag nach Luce) 1538.
Gegeben auf der Martinsburg zu Mainz am Samstag nach Luce 1538.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Albrecht [Eb. 1514-1545] (Aussteller)
- Wenck: Konrad (Nennung)
- Wenck: Johann (Nennung)
- Wenck: Diether (Nennung)
Ortsindex
- Mainz - Martinsburg : Mainz - Martinsburg (Ausstellungsort)
Körperschaften
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 54 fol. 256 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23663 (Zugriff am 17.05.2024)