Mainzer Ingrossaturbücher Band 54
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StA Wü, MIB 54 fol. 256 [01]
Datierung: 13. Januar 1539
Quelle
Aussteller:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
Quellenbeschreibung:
MIB 54 fol. 256
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Albrecht bestätigt die Einigung bezüglich des Erbes des Diether Wenck.
Vollregest:
Erzbischof Albrecht bestätigt, dass er sich bezüglich etlichere Gelder, die seinem ehemaligen Kammerschreiber Diether (Dietherich) Wenck zustehen, mit dessen Erben Johann und Konrad Wenck gütlich geeinigt und sich verpflichtet hat 1.200 Gulden zu zwei Zahlungszielen zu entrichten. Er fordert seinen jetzigen Kammerschreiber auf, das Geld aus den Einkünften der Kammer jeweils auszuzahlen.
Gegeben auf der Martinsburg in Mainz am Montag nach Trium Regium 1539.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Albrecht [Eb. 1514-1545] (Aussteller)
- Wenck: Konrad (Nennung)
- Wenck: Diether (Nennung)
- Wenck: Johann (Nennung)
Ortsindex
- Mainz - Martinsburg : Mainz - Martinsburg (Ausstellungsort)
Körperschaften
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 54 fol. 256 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23662 (Zugriff am 17.05.2024)