Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 186

Datierung: 27. Juni 1534

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 186-186v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrechts erlaubt den Rüdt von Collenberg ihre Lehngüter in der Hochheimer und Bischofsheimer Gemarkung Hochheimer Bürgern zu verpachten.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht gestattet seinen »lieben Getreuen«, den Brüdern Wolff und Eberhard (Eberhardt) Rüdt (Rude) von Collenberg etliche Lehenstücke und Lehengüter, die sie in der Gemarkung von Hochheim (Hocheim) und Bischofsheim am Main von ihm und seinem Stift für sich und ihre Erben als Mannlehen tragen, an Claus Hürckher und Caspar Meges, beide aus Hochheim zu Erbpacht zu vergeben. Die Pächter müssen jedes Jahr 14 Malter Korn und 7 Malter Hafer, Mainzer Maß, auf ihre Kosten nach Mainz oder Hochheim als Pacht überantworten.

Gegeben am Samstag nach Johann Baptiste 1534.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 186, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23639 (Zugriff am 17.05.2024)