Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 185v

Datierung: 8. Mai 1534

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 185v-186

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht erlaubt seinem Kammerschreiber Martin Flade, 20 Malter Korn Jahresgülte zu Klingenberg mit 200 Gulden bis auf Widerruf an sich zu lösen.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt, dass ehedem der Edelmann Ulrich von Bickenbach, seinerzeit Inhaber von Schloss und Tal Klingenberg, dem Stift St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg und ihrer Präsenz 20 Malter Korn, Aschaffenburger Maß, als jährliche Gülte für 200 Gulden Hauptgeld, Frankfurter Währung, verkauft und auf seinem Teil des Dorfes Röllfeld (Rulfeld), das zu Klingenberg gehört, versichert und verschrieben hatte. Die diesbezüglich Verschreibung Ulrichs und seiner Ehefrau Els wurde am 26. Februar (feria quarta post dominicam oculi) 1421 ausgestellt.

Diese Jahresgülte hatte einst Contz Geiling (Geyling) mit Einverständis des Bickenbachers vermöge einer Sonderverschreibung vom 17. April (feria quarta post dominivam quasi modo geniti) 1409 [!] für die genannte Summe Hauptgeld an sich erkauft. Von ihm ist die Jahresgülte weiter auf Yttel (Ytel) von Kottwitz (Kotwiß) und Philipp Wambolt (Wammolt) und ihre Erben gekommen sind, die diese bis heute eingenommen und empfangen haben.

Schloss und Tal Klingenberg stehen mit seinem Zubehör nunmehr dem Erzbischof und seinem Stift Mainz eigentümlich zu. Auch die 20 Malter Korn Jahresgülte sind mit der Hauptsumme zu ledigen und zu lösen.

Der Erzbischof bewilligt nun seinem Kammerschreiber und "lieben Getreuen" Martin Flade kraft dieses Briefes, die 20 Malter Korn Jahresgülte mit 200 Gulden, Frankfurter Währung, von den Inhabern an sich und seine Erben lösen und auch die Hauptverschreibung zu seinen Händen zu nehmen. Der Erzbischof behält es sich vor, die 20 Malter Korn, die Hauptsumme von 200 Gulden und alle betreffenden Briefen jederzeit wieder von seinem Kammerschreiber und dessen Erben zu lösen.[1]

Gegeben am Freitag nach dem Sonntag Cantate 1534.

Fußnotenapparat:

[1] Randbemerkung: »Ist durch Hans Leonhart Kottwitz vom Kammerschreiber 1556 gelöst worden.«

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 185v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23638 (Zugriff am 17.05.2024)