Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 185

Datierung: 13. Dezember 1533

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 185-185v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht schlägt 200 Gulden auf die Pfandsumme, für die Burg Greifenstein im Eichsfeld denen von Bültzingslöwen verpfändet ist.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt, dass er das erzstiftische Schloss und Amt Greifenstein auf dem Eichsfeld ehedem Heinrich von Bültzingslöwen und seinen Erben für 630 Gulden Hauptgeld verschrieben hatte. Die diesbezügliche Urkunde wurde am 3. September (Donnerstag nach Egidii) 1523 ausgestellt.

Nun hat es sich zugetragen, dass Gottfried (Gotfried) Freund (Freundt) eine mutwillige Fehde gegen ihn und das Stift Mainz vorgenommen und dem Heinrich ungefähr 600 Schafe weggetrieben hat. Der Erzbischof ist von Heinrichs nachgelassenen Söhnen Jorge (Georg), Wilhelm und Martin von Bültzingslöwen gebeten worden, ihnen den Schaden zu ersetzen vnd mit abkundung der widerlosung zuhalten, so wie die alte Verschreibung, die ehedem Dietrich von Bodenstein über den Greifenstein gehabt hatte, dies ausweist. Wiewohl der Erzbischof ihnen deshalb von Rechts wegen zu nichts verpflichtet ist, hat er dennoch die Bitte der Brüder erhört und für die gestohlenen Schafe und andere erlittene Schädem, die einst dem Caspar von Bültzingslöwen zugefügt worden waren, 200 Gulden, Eichsfeldische Landeswährung, versprochen. Diese werden auf die Pfandsumme geschlagen. Wenn er, seine Nachkommen und das Stift das Schloss Greifenstein wieder von den Bültzingslöwen lösen möchte, werden ihnen diese 200 Guilden neben der Hauptsumme und dem nachweislich ausgegebenen Baugeld entrichtet. Eine Lösung wird er ihnen jeweils am St. Gallentag vorher angekündigt, die Zahlung erfolgt dann in den Osterfeiertagen zu Duderstadt oder Heiligenstadt. Johann von Ehrenberg, Dekan, und das Kapitel des Domstiftes Mainz kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses ihre Kapitelsiegel an.

Gegeben am Samstag nach Conceptionis Marie 1533.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 185, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23637 (Zugriff am 17.05.2024)