Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 174v

Datierung: 15. März 1536

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 174v-175

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht verschreibt dem Paul Dorffelder 30 Gulden aus den Einnahmen des Zoll zu Höchst als jährliche Leibgülte.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt, dass Paul Dorffelder, Vikar an St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg, unter ihm und seinen Amtsvorgängern 39 Jahre lang treu gedient hat und in der Zeit, als er Zollschreiber zu Höchst gewesen ist, 451 Gulden an der Münze erhalten und inhaltlich seiner letzen Rechnung, die Erzbischof Albrecht ihm schuldig geblieben ist, erlegt, und damit 30 Goldgulden jährlicher Gülte, die einst dem Jakob von Schwanau (Schwanaw), Bürger zu Frankfurt und seiner Ehefrau Riel auf den erzbischöflichen Städten Miltenberg, Aschaffenburg und Seligenstadt verschrieben waren, abgelöst hat.

Paul hat Erzbischof Albrecht gebeten, ihm gnadenhalber diese 30 Gulden jährlicher Gülte, in Anbetracht, dass er über die 451 Gulden hinaus weitere 127 Gulden seines eigenen Gelds dazu gelegt hat, lebenslang zu einem Leibgeding zuzuweisen. Obwohl nun diese erlegten 127 Gulden nicht 13 Gulden jährliche Leibrente ertragen, noch damit gekauft werden können, hat der Erzbischof dem Paul eingedenk seiner langen und treuen Dienste und mit Einverständnis des Domkapitels diese 30 Goldgulden als jährliche Leibrente bewilligt. Das Geld wird in zwei jährlichen Raten aus den Einkünften des Zolls Höchst bezahlt. Der dortige Zollschreiber erhält entsprechende Anweisung.

Johann von Ehrenberg, Dekan, und das Kapitel des Mainzer Domstiftes kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses ihr Kapitelsiegel an.

Gegeben am Mittwoch nach dem Sonntag Reminiscere 1536.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 174v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23621 (Zugriff am 19.05.2024)