Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 172v

Datierung: 11. April 1536

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 172v-173. Kollationiert durch: Jost Wundsam

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Revers des Georg von Tettau zur Einigung mit Erzbischof Albrecht.

Vollregest:

Georg von Tettau zu Mechelgrün bestätigt, dass er gemäß dem Vertrag mit Erzbischof Albrecht, wegen seiner Ehefrau Barbara als Erbin des Hans von Wittstadt, von der Forderung wegen Schloss und Stadt Külsheim herrührend, Bürgen gesetzt hatte, nämlich Hans von Tettau zu Syrau, Caspar Edlensack zu Mühldorf (Muldorf), Oswald (Osswald) von Dobeneck zu Göschnitz (Jesenitz), Sebolt Tosse zu Erlbach, Georg von Hermannsgrün zu Tossfeld, Heinrich Rabe zu Reysau und Adam Rode (Rider) zu Belau.

Georg versichert dem Erzbischof, bei Herrn Johann Friedrich Herzog zu Sachsen als Lehnsherr bis zur kommenden Frankfurt Herbstmesse eine Bewilligung zu erlangen, für den Fall eines Rechtstreites mit Hans Rosenhöfer, nicht seine Güter anzugreifen, sondern sich an den Gütern seiner Bürgen schadlos zu halten. Der Vertrag wurde am 3. März (Mittwoch nach dem Sonntag Oculi) 1535) abgeschlossen, aber erst heute mit der Siegelung und anderem, was die Notdurft erfordert, vollzogen.

Der Erzbischof hat sich verpflichtet, an der jetzigen Frankfurter Fastenmesse 1.000 Gulden und an den kommenden Herbst- und Fastenmessen jedesmals 1.000 Gulden zu zahlen, bis die vereinbarten 4.000 [!] Gulden bezahlt sind.

Gegeben am Dienstag nach dem Palmtag 1536.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 172v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23617 (Zugriff am 19.05.2024)