Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 093v

Datierung: 23. Juli 1532

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 93v-94

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Vertrag zwischen denen von Gernsheim und denen von Langwaden bezüglich des Viehtriebs.

Vollregest:

Konrad von Liebenstein, Domschulmeister, Heinrich Mosbach (Mospach) von Lindenfels, Viztum zu Mainz, und Caspar Lerch von Dirmstein, Amtmann zu Frauenstein, schlichten im Streit, der sich zwischen der Stadt Gernsheim einerseits und der Gemeinde zu Langwaden andererseits wegen des Viehtriebs jn der Rorlachen ergeben hat. Eingebunden in die Schlichtung sind das Domkapitel Mainz und Graf Eberhard von Erbach, denen das Dorf gehört.

Johann von Ehrenberg, Dekan, und das Kapitel des Mainzer Domstiftes, kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses ihr Kapitelsiegel an.

Gegeben am Dienstag nach Mariae Magdalene 1532.

Quellenansicht

Keine

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 093v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23578 (Zugriff am 19.05.2024)