Mainzer Ingrossaturbücher Band 54
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StA Wü, MIB 54 fol. 092v [02]
Datierung: 21. Januar 1533
Quelle
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
Quellenbeschreibung:
MIB 54 fol. 92v
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Abrede zwischen dem Kommissar zu Fritzlar und den Männern zu Werkel.
Vollregest:
Von dem verordneten Statthalter und den Räten in Kassel ist zwischen Herrn Caspar von Mansbach (Manspach), Kommissar zu Fritzlar einerseits, und den Männern von Werkel (Werckel) andererseits wegen des voigts oder Burckhabers folgende Abrede getroffen worden.
Die Männer und Eingesessenen zu Werkel müssen den nächsten Zins am Tag Michaelis [29. September ] dem Burckhaber nach Ausweisung der alten Register gütlich und ohne alle Sperrung entrichten. Dazu müssen sie am kommenden Tag Michaelis den gebührenden Zins und zusätzlich für ein Jahr den nachstandt und dann künftig nur noch den gebührenden althergebrachten Zins bezahlen. Alle weiteren Ausstände sind hiermit verfallen.
Dies haben der Kommissar und die Männer unter dem Siegel des Landgrafen angenommen.
Geschehen Kassel Dienstag nach Sebastiani 1533.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mansbach: Caspar von (Nennung)
- Burckhaber (Nennung)
Ortsindex
- Werkel : Ort (Nennung)
- Kassel : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Kassel : Statthalter und Rat (Nennung)
- Fritzlar : Kommissariat (Nennung)
- Hessen : Landgrafen von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 54 fol. 092v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23576 (Zugriff am 19.05.2024)