Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 092v [01]

Datierung: 7. März 1532

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 92v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht überlässt und freit das Haus seines Aschaffenburger Viztums Bernhard von Hardheim in Tauberbischofsheim.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht usw. bestätigt, dass sein Aschaffenburger Viztum Bernhard von Hardheim ein Haus zu [Tauber-]Bischofsheim, das Sticklin hawsch genannt gekauft hat. Für dieses Haus musste der Stadt bisher jährlich nicht mehr als ein halber Gulden bezahlt werden. Nun wollen Rent-, Baumeister und Räte zu Bischofsheim ihn mit den anderen Bürgern gleichstellen und von ihm einen Zins ihres Gefallens haben.

Erzbischof Albrecht gedenkt der Dienste Bernhards und seiner Vorfahren für das Stift Mainz und legt fest, dass Bernhard wie bisher nicht mehr als einen halben Gulden für das Haus zahlen muss. Was auf seinen freieigenen Edelmannsgütern wächst, darf er frei nach Bischofsheim einführen und damit nach Belieben verfahren. Was Bernhard und seine Erben an Bauerngütern erwerben, dafür müssen sie Abgaben leisten wie andere Bürger und Hintersassen.

Gegeben am Donnerstag nach Oculi 1532.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 092v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23575 (Zugriff am 19.05.2024)