Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 084v [02]

Datierung: Undatiert. Wohl zum 18. November 1531

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 84v-85v. Zur Datierung vgl. die Ordnung für das Amt Steinheim vom 18.11.1531

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht schlichtet einen Streit in Nieder-Roden.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht entscheidet eine Beschwerde derer von Nieder-Roden (Nydderroda) gegen den dortigen Zehntgrafen Mertin [Neferd] u.a. bezüglich der Atzung im Amt Steinheim, des Weinschanks, die Öffnung der Pforten, der Hut an der Pforte und der Fron nach Steinheim. Flachs soll künftig außerhalb des Dorfes gebrochen werden. Niemand darf das in der Schießhütten oder im Dorf tun. Weitere Streitpunkte rankten sich um den Kirchenbau, die Jagd, die Beschlagnahmung des Hauses des Cuntz Schneider durch den Zentgrafen.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 084v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23562 (Zugriff am 19.05.2024)