Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 084

Datierung: 19. Februar 1530

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 84-84v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht verschreibt dem Kloster Bronnbach jährlich 2 Malter Hafer aus der Kellerei zu Külsheim für die Überlassung ihres Besitzes im Hof Wolferstetten.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt, dass er dem Külsheimer Bürger Bess Seiler (Seyler) und seinen Erben seinen Hof zu Wolferstetten (Wolfferstetten) samt Zubehör verkauft hat. Nun hat der Abt und der Konvent des Klosters Bronnbach ihm mitgeteilt, dass etliche Güter zu Wolferstetten Klostereigentum seien und dem Bess Seiler verliehen worden wären. Dieser müsste ihnen jährlich ein Malter Hafer zu Erbzins geben.

Der Erzbischof hat sich bedacht und dann entschlossen, dem Kloster jährlich für ihre Gerechtigkeit zwei Malter Hafer zu übergeben. Ihm Gegenzug müssen die Klostergüter ihm und seinem Erzstift zu Eigentum überschrieben werden. Der Erzbischof erteilt seinem Keller in Külsheim Befehl, jährlich zwei Malter Hafer, Külsheimer Maß, dem Kloster zu entrichten.

Gegeben am Samstag nach St. Valentinstag 1530.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 084, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23560 (Zugriff am 19.05.2024)