Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 083v

Datierung: 23. Februar 1530

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 83v-84

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Werner und Friederich von Schlitz genannt von Görtz und Hans von Ebersberg quittieren Erzbischof Albrecht über 2.479 Gulden.

Vollregest:

Werner und Friedrich von Schlitz genannt Görtz und Hans von Ebersberg, Vormünder des Nithart von Schlitz genannt von Görtz, Sohn des verstorbenen Stam, bestätigen, dass zu ihren Lebzeiten zwischen Erzbischof Berthold und Simon von Schlitz genannt von Görtz, als Vormund der Kinder des verstorbenen Ludwig von Schlitz wegen etlicher Schuldforderungen ein Vertrag durch Abt Johann von Fulda aufgerichtet worden war.

U.a. verschrieb Erzbischof Berthold dem Simon und Stam Schlitz von Görz 150 Gulden Dienstgeld jährlich aus den Einnahmen des Zolls Höchst. Das Geld sollte in Gelnhausen, Friedberg oder Orb ausbezahlt werden.

Erzbischof Albrecht löst diesen Dienstvertrag nun auf und zahlt den Erben rückständiges Dienstgeld und weitere Verbindlichkeiten. Damit sind alle Forderungen aus dem Vertrag abgegolten.

Gegeben am Mittwoch nach Cathedra Peri 1530.

Quellenansicht

Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 083v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23559 (Zugriff am 19.05.2024)