Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 078v

Datierung: 22. Februar 1532

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 78v-80. Kollationiert durch: Ciriacus Pistor alias Rucker

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht verschreibt Eberhard von Gemmingen und seinen Erben 100 Gulden aus den Einkünften der erzbischöflichen Kammer.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt, dass er mit Einverständnis des Domkapitels dem Eberhard von Gemmingen und seinen Erben 100 Goldgulden, je 18 Weißpfennig für den Gulden gerechnet, als ewige Gülte aus den Einkünften der erzbischöflichen Kammer auf Wiederkauf verkauft hat. Der erzbischöfliche Kammerschreiber Diether Wenck, Propst, erhält entsprechende Anweisung. Im Gegenzug hat ihm Eberhard 2.000 Goldgulden ausbezahlt. Ein möglicher Wiederkauf würde in Oppenheim erfolgen.

Dem Eberhard ist am 23. April 1530 (St. Georgstag) auf der Martinsburg das erzstiftische Schloss Stein (Steyn) [am Kocher] samt Zubehör auf Wiederkauf verkauft worden. Eine Lösung der Burg ist nur möglich, wenn auch die vorliegende Verschreibung vorher aufgekündigt worden ist.

Johann von Ehrenberg, Dekan, und das Kapitel des Mainzer Domstifts kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses das Kapitelsiegel an.

Gegeben am Donnerstag St. Peterstag ad Cathedram 1532.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 078v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23555 (Zugriff am 19.05.2024)