Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 077v

Datierung: 22. Februar 1532

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 77v-78v. Kollationiert durch: G. Ysenberger

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht verschreibt dem Hans Sifrid vom Oberstein 100 Gulden ewiger Pension für 2.000 Gulden Hauptgeld auf den Einnahmen des Zolls Lahnstein.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt, dass er mit Einverständnis des Domkapitels dem Hans (Hanns) Sifrid von Oberstein und seinen Erben 100 rheinische Goldgulden als jährliche Gülte aus den Einnahmen des Zolls zu Lahnstein auf Wiederkauf verkauft hat. Der Erzbischof erteilt seinem Zollschreiber zu Lahnstein Heinrich Stecher entsprechende Anweisung. Im Gegenzug hat ihm Hans Sifrid 2.000 rheinische Gulden Hauptgeld bezahlt. Ein Rückkauf der Gülte würde in Oppenheim erfolgen.

Johann von Ehrenberg, Dekan, und das Kapitel des Mainzer Domstiftes kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses ihr Kapitelsiegel an.

Gegeben am Donnerstag St. Peterstag ad Cathedram 1532.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 077v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23554 (Zugriff am 19.05.2024)