Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 075v [02]

Datierung: Undatiert. Zwischen 1526 und 1538

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 75v-77. Kollationiert durch: Chunradus Spall

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht verschreibt dem Hans von Frankenstein 60 Gulden Pension aus den Einnahmen der erzbischöflichen Kammer.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt, dass zu Lebzeiten Erzbischof Diether der Agnes von Stockheim, Witwe des Frank von Kronberg, Hartmann und Johann von Kronberg, ihren Söhnen und Erben eine jährliche Pension von 120 Gulden auf Wiederkauf gegen 2.400 Gulden Hauptgeld aus den Einkünften der erzbischöflichen Kammer übergeben hatte. Die diesbezügliche Verschreibung wurde am 1. September (Montag St.Ägidientag) 1455 ausgestellt.

60 Gulden, dem Hans von Frankenstein für 1.200 Gulden Hauptgeld übergeben hat. Erzbischof Albrecht bestätigt mit Einwilligung des Domkapitels diese Abmachung. Der Kammerschreiber Diether Wenck, Propst, erhält entsprechende Anweisung.

Johannes von Ehrenberg, Dekan, und das Kapitel des Mainzer Domstiftes kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses das Kapitelsiegel an.

Gegeben auf der Martinsburg zu Mainz am [...]

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 075v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23552 (Zugriff am 19.05.2024)