Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 075v [01]

Datierung: 16. November 1531

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 75v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht befiehlt den Untertanen zu Kostheim, Doktor Endres Rucker jährlich eine Pension in Höhe von 70 Gulden auszuzahlen.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht gestätigt Schultheiß, Schöffen undGemeinde des Dorfes Kostheim, dass er von seinem Marschall, Rat und »lieben Getreuen« Wolff von Mörlin genannt Beheim 1.400 Goldgulden empfangen und ihm dafür 70 Gulden, Frankfurter Währung, aus den Einnahmen des Dorfes angewiesen hatte. Diese Anweisung wurde nun zugunsten des Endres (Niclaus) Rucker, Doktor, getauscht. Der Erzbischof befiehlt ihnen, die 70 Gulden nunmehr Endres Rucker zukommen zu lassen.

Gegeben zu Aschaffenburg am Donnerstag nach St. Martins unseres Stifts Mainz Patronenntag 1531.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 075v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23551 (Zugriff am 07.05.2024)