Mainzer Ingrossaturbücher Band 54
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StA Wü, MIB 54 fol. 075
Datierung: 2. Januar 1528
Quelle
Aussteller:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
Quellenbeschreibung:
MIB 54 fol. 75
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Albrecht befiehlt der Gemeinde Kostheim, dem Wolff von Mörlin gen. Beheim jährlich 70 Gulden Pension auszuzahlen.
Vollregest:
Erzbischof Albrecht teilt Schultheiß, Schöffen und Gemeinde seines Dorfes Kostheim mit, dass er von seinem Marschall, Rat und »lieben Getreuen« Wolff von Mörlin genannt Beheim 1.400 Goldgulden Kaufgeld empfangen hat und ihm dafür aus den Einkünften Kostheims jährlich 70 Gulden, Frankfurter Währung, auf Wiederkauf verschrieben hat. Er gebietet ihnen, das Geld jährlich auszuzahlen.
Gegeben zu Aschaffenburg am Donnerstag nach dem Neujahrstag 1528.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Albrecht [Eb. 1514-1545] (Aussteller)
- Mörlin: Wolff von genannt Beheim (Nennung)
Ortsindex
- Kostheim : Dorf (Nennung)
- Aschaffenburg - Stadt [2] : Aschaffenburg - Stadt [2] (Ausstellungsort)
- Frankfurt - Stadt : Frankfurt - Stadt (Lokale Währung)
Körperschaften
- Kostheim : Schultheißen (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 54 fol. 075, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23550 (Zugriff am 07.05.2024)