Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 073

Datierung: 1. März 1531

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 73. Kollationiert durch: Con. Spall

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht einigt sich mit den Kindern des verstorbenen Propstes Engelbrecht Erckel wegen dessen hinterlassener Habe und verpflichtet sie, künftig keine Forderungen deshalb mehr zu stellen.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt, dass Engelbrecht Erckel, Propst zu Erfurt und Kanoniker zu Mariengreden und zu St. Peter in Mainz ohne Testament in der Stadt Mainz verstorben ist. Rechtmäßig war das hinterlassene Gut ihm und dem Stift Mainz zugefallen. Er hat dies auch an sich genommen.

Nun haben Michel Nußbicker von wegen seiner Ehefrau Margarethe, Tochter des Propstes, Johann Eychman, Doktor der Arznei, als gesetzter Anwalt und Gewalthaber des Johann Erckel, Georg Nußbicker, hessischer Vizekanzler, und Peter Fabri, Tutores und Curatores der hinterlassenen Söhne des Propstes, nämlich Johann und Hermann Erckel, Forderungen an ihn gestellt.

Man hat sich heute geeinigt. Der Erzbischof hat ihnen einige Verschreibungen und Güter, die von ihrer Mutter Margarethe Kellerin herrühren, zugestanden, ebenso ein Depositum des Scheffer (Schiffer), Weber (Webes) zu Köln.

Gegeben auf der Martinsburg in Mainz am Mittwoch nach Invocavit 1531.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 073, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23548 (Zugriff am 07.05.2024)