Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 065

Datierung: 24. Dezember 1529

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 65-66

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Verschreibung über 15 Goldgulden für Hieronimus Rasner, Scholaster zu Münstermaifeld gegen Zahlung von 300 Gulden Hauptgeld.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt, dass er mit Einverständnis des Mainzer Domkapitels dem Hieronimus Rasner (Raesner), Scholaster zu Münstermaifeld (Mönstermeynfelt) und Kanoniker an der Florinskirche zu Koblenz, im Trierer Erzbistum, als Treuhänder, Tutor und Vormund der Barbara und Margarethe, unmündige, hinterlassene Kinder des Johann von Gundershoben und seiner Ehefrau Anne Rasner (Raßner), 15 Goldgulden, Kurfürstenmünze, aus den Einnahmen des Zolls Lahnstein verschrieben hat. Im Gegenzug hat der Erzbischof 300 Goldgulden Hauptgeld erhalten. Das Geld stammt aus einer von der Stadt Köln abgelösten Pension des Johannes Rasner, Apotheker, Bürger zu Koblenz, und dessen Ehefrau Barbara. Die Jahresgülte ist jeweils in Koblenz auszuzahlen. Der Lahnsteiner Zollschreiber Heinrich Stecher erhält entsprechende Anweisung. Ein Wiederkauf ist zu den üblichen Bedingungen möglich.

Gegeben am heiligen Christabend 1529.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 065, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23544 (Zugriff am 04.05.2024)