Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 063v

Datierung: 3. Februar 1530

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 63v-65

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Verschreibung über 50 Goldgulden für Herman Beheim gegen Zahlung von 1.000 Gulden Hauptgeld.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt, dass er mit Einverständnis des Mainzer Domkapitels dem Herman Beheim, Keller zum Hayn, und dessen Erben 50 rheinische Goldgulden ewige Gülte aus den Einnahmen des Zolls zu Höchst verkauft hat. Im Gegenzug hat ihm Herman Beheim 1.000 Gulden bar ausgezahlt. Die jährliche Rente ist in Frankfurt auszuzahlen. Der Zollschreiber in Höchst erhält entsprechende Anweisung. Ein Wiederkauf ist zu den üblichen Bedingungen möglich.

Dietrich Zobel, Scholaster, und das Kapitel des Mainzer Domstiftes kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses ihr Kapitelsiegel an.

Gegeben zu Aschaffenburg Donnerstag nach dem Frauentag Purificationis 1530.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 063v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23543 (Zugriff am 04.05.2024)