Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 044

Datierung: 24. Mai 1529

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 44-45

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Philipp von Sickingen einigt sich mit Erzbischof Albrecht bezüglich Burg und Dorf Herbolzheim.

Vollregest:

Philipp von Sickingen bestätigt: Schloss und Dorf Herbolzheim samt Zubehör war zu Lebzeiten von Erzbischof Johann von Mainz an seinen Urahn, den Ritter Heinrich von Sickingen, für 3.000 Gulden verunterpfändet worden und dann auf dem Erbweg an ihn gekommen.

Erzbischof Albrecht hat Schloss und Dorf samt Zubehör wieder mit 3.000 Gulden gemäß der Pfandverschreibung an sich und das Stift Mainz gelöst. Man hat sich nun zusätzlich gegenseitig bezüglich einiger mit Herbolzheim verbundener Kosten verglichen.

Philipp fordert u.a. 800 Gulden bewilligtes Baugeld. Außerdem sei das Viehhaus im Vorhof, ein langer Stall im Schloss, ein Schafhaus und ein Wohnhaus durch Simon (Symon) Fuchs, als er damals Feind Erzbischof Bertholds gewesen war, niedergebrannt worden. Dies alles habe Martin von Sickingen, Philipps mittlerweile verstorbener Vater, zu Lebzeiten wiederaufbauen lassen hatte. Dazu habe er eine Scheuer auf der Hofwiese (hoffwiesen) errichtet, sowie er, Philipp, mit Erlaubnis des Domkapitels zwei oberhewßlin. Weiterhin fordert Philipp Entschädigung im Bereich der Landwirtschaft, für Eigenleute, gewisse Reutungen und Rückkäufe von Güter, die in die Pfandschaft gehören, u.a. einen Baumgarten in der Kirchgasse, einen Schafgarten sowie zwei Fischwasser in der Jagst vnder den Oberwerde.

Dagegen hat Erzbischof Albrecht Forderung bezüglich einiger Geld- und Pensionsangelegenheiten, mutwilliger Schädigung des Waldes, geliehener Gelder beim Spital in Mosbach (Moßbach) sowie einiger Gütertransaktionen, u.a. für den Bachmüller. In die vielfäligen Transaktionen war auch Martin Grassmüller, der mainzische Keller zu Neudenau, involviert.

Zum Schluss einigte man sich darauf, dass Erzbischof Albrecht die 3.000 Gulden sowie die 800 Gulden Baugeld bezahlen und für seine Forderungen 1.000 Gulden davon abziehen wird.

Gegeben am Montag nach dem Sonntag Trinitatis 1529.

Quellenansicht

Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 044, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23526 (Zugriff am 07.05.2024)