Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 042

Datierung: 18. März 1528

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 42-43

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Hans von Walborn zu Ernsthofen.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt, dass Hans von Walborn zu Ernsthofen (Ernsthouen) eine Forderung an ihn und das Erzstift Mainz hat, nachdem im Jahr 1461 Ruprecht von Karben (Carben) von Erzbischof Diether 50 Gulden jährliche Gülte für 1.000 Gulden Hauptsumme mit Einverständnis des Domkapitels verschrieben, einige Gültzahlungen aber ausgeblieben waren.

Erzbischof Albrecht sagt zu, dem Hans jährlich 25 Gulden aus der Kammer durch den Kammerschreiber solange auszahlen zu lassen, bis die ausstehenden 450 Gulden bezahlt sind.

Gegeben zu Mainz am Mittwoch nach dem Sonntag Oculi 1529.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 042, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23524 (Zugriff am 07.05.2024)