Mainzer Ingrossaturbücher Band 54
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StA Wü, MIB 54 fol. 042
Datierung: 18. März 1528
Quelle
Aussteller:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
Quellenbeschreibung:
MIB 54 fol. 42-43
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Albrecht regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Hans von Walborn zu Ernsthofen.
Vollregest:
Erzbischof Albrecht bestätigt, dass Hans von Walborn zu Ernsthofen (Ernsthouen) eine Forderung an ihn und das Erzstift Mainz hat, nachdem im Jahr 1461 Ruprecht von Karben (Carben) von Erzbischof Diether 50 Gulden jährliche Gülte für 1.000 Gulden Hauptsumme mit Einverständnis des Domkapitels verschrieben, einige Gültzahlungen aber ausgeblieben waren.
Erzbischof Albrecht sagt zu, dem Hans jährlich 25 Gulden aus der Kammer durch den Kammerschreiber solange auszahlen zu lassen, bis die ausstehenden 450 Gulden bezahlt sind.
Gegeben zu Mainz am Mittwoch nach dem Sonntag Oculi 1529.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Albrecht [Eb. 1514-1545] (Aussteller)
- Walborn zu Ernsthofen: Hans (Nennung)
- Mainz: Diether [Eb. 1459-1461/1475-1482] (Nennung)
- Karben: Ruprecht von (Nennung)
Körperschaften
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 54 fol. 042, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23524 (Zugriff am 07.05.2024)