Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 041 [02]

Datierung: 30. September 1528

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 41-41v. Kollationiert durch Quinten B.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht einigt sich mit dem Kloster Haina bezüglich der 2.000 Gulden für ihr Haus zu Fritzlar und ihrer neuen Unterkunft im Antoniterhaus zu Mainz.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht usw. bestätigt, dass Abt Diemar, Prior Johannes Fallenburg (Fallenburgk) und der Konvent des Klosters Haina (Heyne) bei Fritzlar, Zisterziener Orden, ihm, seinen Nachkommen und dem Erzstift Mainz aus wichtigen, notwendigen Gründen ihr neu erbautes Haus in der Stadt Fritzlar auf dem Freihof (freyhof) gemäß eines Kaufbriefes vom 30. September (Dienstag nach St. Michael) 1528 für 2.000 Gulden verkauft haben.

Mit Einverständnis des Domkapitels hat sich Erzbischof bezüglich der Begleichung des Kaufgeldes mit ihnen folgendermaßen verglichen.

Da Abt und Konvent aus notwendigen Gründen ihr Kloster Haina in diesen schwinden zeitten des Zwiespalts des christlichen Glaubens verlassen mussten, und bei ihm als ihrem Ordinarius Zuflucht gesucht haben, so will der Erzbischof dem Abt und seinen Konventsbrüder, die ihm und dem Orden beständig nachgefolgt sind, nämlich Prior Johannes Fallenburg, Johann Tulnbergen, Johann Mayn, Heinrich Moßricht, Benedikt Moxtat und Ambrosius Monasterien, das Antoniterhaus in der Stadt Mainz, so lange sie leben, als Wohnung übergeben. Das hat er dem Praeceptor zu Höchst, dem das Haus zuständig ist, mitgeteilt.
Dazu wird der Erzbischof dem Abt und seinen sechs Mitbrüdern jährlich am St. Martinstag [11. November] des Erzstifts Mainz Säue (sewe), drei Stück Wein, 40 Malter Korn, zwei Zentner Butter, eine halbe Tonne Hering und 40 Karren Holz durch den Kammerschreiber oder Keller zu Mainz liefern lassen.
Sollten Brüder versterben, werden die Leistungen anteilmäßig verringert. Sollten Abt und Brüder nach Haina zurückkehren können, erlischt diese Abmachung, muss das Haus zurückgegeben werden.

Lorentz Truchseß von Pommersfelden, Dekan, und das Kapitel des Domstiftes zu Mainz kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses ihr Siegel an.

Gegeben am Mittwoch nach St. Michaelstag 1528.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 041 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23521 (Zugriff am 08.05.2024)