Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 041 [01]

Datierung: 24. Januar 1529

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 41

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht schlichtet im Streit zwischen dem Kloster Seligenstadt und der Stadt Steinheim.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht usw. bestätigt, dass es zwischen Abt und Konvent seines Klosters Seligenstadt einerseits und seinen »lieben Getreuen« Bürgermeister und Rat der Stadt Steinheim bezüglich der Nonalien der gereuteten (newgereuthen) Weingärten im Heimberg und Rotenberg (Rottenberg) [zu Steinheim] andererseits zum Streit gekommen ist. Nach entsprechenden Unterhandlungen und einer Inaugenscheinnahme hat der Erzbischof den Streit geschlichtet.

Die Besitzer der genannten Weingärten müssen für die Zeit der begonnenen Reutung (rewtung) bis zum Jahr 1530 dem Abt und Konvent keinen Zehnten geben. Im Jahr 1531 und den folgenen Jahren müssen die Inhaber, ihre Erben und Besitzer der gereuteten Weingärten dem Abt und Konvent, ihren Nachkommen und dem Kloster Seligenstadt den gebührenden Zehnten von den Weingärten entrichten.

Gegeben zu Steinheim am 24. Januar 1529.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 041 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23520 (Zugriff am 07.05.2024)