Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 040v

Datierung: 22. September 1529

Quelle

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 40v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Stadt Boppard bestätigt, dass Erzbischof Albrecht eine alte Schuld der Stadt Mainz bei ihnen beglichen hat.

Vollregest:

Die Bürger der Stadt Boppard (Boparten) und der zugehörigen Dörfer bestätigen, dass sie eine Forderung an Erzbischof Albrecht haben, 28 Gulden Pension berührend, die einst ihren Vorfahren von der Stadt Mainz gegen gezahlte 2.640 Gulden verschrieben wurden. So lautet einer Verschreibung der Stadt Mainz vom 8. Mai (feria secunda proxima post Inventionis Sancte Crucis) 1430.

Zum Ausgleich ihrer Forderungen hat der Erzbischof ihnen 400 Goldgulden, 27 Weißpfennige für einen Gulden gerechnet, bar bezahlt. Damit sind alle ihre Forderungen abgegolten. Sollte sich herausstellen, dass ihre Forderung schon früher von der Stadt beglichen wurde und diese einen entsprechender Schein vorgelegt werden kann, werden sie die heute bezahlten 400 Gulden erstatten.

Gegeben am Mittwoch nach St. Matheus des Apostels und Evangelisten Tag 1529.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 040v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23519 (Zugriff am 07.05.2024)