Mainzer Ingrossaturbücher Band 54
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StA Wü, MIB 54 fol. 040 [02]
Datierung: Undatiert. 1527 nach dem 4. Mai
Quelle
Aussteller:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
Quellenbeschreibung:
MIB 54 fol. 40-40v. Die Datierung ergibt sich aus dem Tag der Bestallung
Inhalt
Kopfregest:
Wolff Christoph von Wiesentau bestätigt als Diener Erzbischof Albrechts ordnungsgemäß bezahlt worden zu sein.
Vollregest:
Wolff Christoph von Wiesentau (Wiesenthaw) bestätigt, dass er seit den Tagen des Hans von Wiesentau eine Forderung an Erzbischof Albrecht usw. hatte. Er ist dann von Erzbischof Albrecht kraft eines am 5. Mai (Sonntag vocem Jocunditatis) 1521 durch den Markgrafen Kasimir von Brandenburg geschlossenen Vertrages für sechs Jahre als Diener von Haus aus angenommen worden. Diese sechs Jahre sind nunmehr verflossen sind. Wolff Christoph bestätigt, jedes Jahr ordnungsgemäß bezahlt worden zu sein. Seine Forderung ist damit vollständig abgegolten.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Wiesenthau: Hans von (Nennung)
- Wiesenthau: Wolf Christoph von (Aussteller)
- Mainz: Albrecht [Eb. 1514-1545] (Nennung)
- Brandenburg: Kasimir von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 54 fol. 040 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23518 (Zugriff am 07.05.2024)