Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 040 [02]

Datierung: Undatiert. 1527 nach dem 4. Mai

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 40-40v. Die Datierung ergibt sich aus dem Tag der Bestallung

Inhalt

Kopfregest:

Wolff Christoph von Wiesentau bestätigt als Diener Erzbischof Albrechts ordnungsgemäß bezahlt worden zu sein.

Vollregest:

Wolff Christoph von Wiesentau (Wiesenthaw) bestätigt, dass er seit den Tagen des Hans von Wiesentau eine Forderung an Erzbischof Albrecht usw. hatte. Er ist dann von Erzbischof Albrecht kraft eines am 5. Mai (Sonntag vocem Jocunditatis) 1521 durch den Markgrafen Kasimir von Brandenburg geschlossenen Vertrages für sechs Jahre als Diener von Haus aus angenommen worden. Diese sechs Jahre sind nunmehr verflossen sind. Wolff Christoph bestätigt, jedes Jahr ordnungsgemäß bezahlt worden zu sein. Seine Forderung ist damit vollständig abgegolten.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 040 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23518 (Zugriff am 07.05.2024)