Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 039 [02]

Datierung: 18. Februar 1526

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 39-39v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht und das Mainzer Domkapitel sagen zu, der Schlichtung zwischen Graf Hermann und Graf Wilhelm von Henneberg zuzustimmen.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht usw. bestätigt, dass Hermann, Graf und Herr zu Henneberg, sein »lieber Oheim und Schwager«, das Schloss Lichtenberg vor der Rhön (Rone) gelegen mit allen Rechten und allem Zubehör vom Mainzer Erzbischof und dem Stift Mainz gemäß einer Verschreibung innehat. Es ist Irrung zwischen ihm einerseits und den Graf Wilhelm von Henneberg bezüglich der Gerechtigkeit und Obrigkeit des Dorfes Kaltensundheim (Kaltensontheim) entstanden ist. In der anstehenden Schlichtung wird Kasimir Markgraf zu Brandenburg, der erzbischöfliche »liebe Vetter« als Obmann fungieren.

Der Erzbischof sagt zu, jegliche Einigung in diesem Streit einzuhalten und nichts dagegen zu unternehmen.

Dietrich Zobel, Scholaster, und das Kapitel des Domstiftes zu Mainz kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses ihr Kapitelsiegel an.

Gegeben am Sonntag Invocavit 1526.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 039 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23515 (Zugriff am 06.05.2024)