Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 034 [02]

Datierung: 16. September 1527

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Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 34-34v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht verschreibt dem Caspar Lerch von Dirmstein 60 Malter Weizen jährlicher Pension auf Huben zu Astheim und Trebur gegen ein Hauptgeld von 600 Goldgulden.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht usw. bestätigt für sich seine Nachkommen und das Stift Mainz, dass er mit Einverständnis des Mainzer Domkapitels seinem alten Marschall und »lieben Getreuen« Caspar Lerch von Dirmstein, derzeit Amtmann zu Gernsheim, verkauft hat,[1] nämlich 60 Malter Weizen, Mainzer Maß, guter dürrer Frucht, Kaufmannware, als jährliche, ewige Gülte von und aus den 21 erzbischöflichen Huben zu Astheim und Trebur (Treber), die der Erzbischof im Tausch von Philipp Graf zu Hanau, Herr zu Lichtenberg an sich und das Stift gebracht hatte.

Der Kaufpreis beträgt 600 Goldgulden, Kurfürstenmünze, die der Erzbischof von Caspar Lerch zum Nutzen des Erzstiftes bereits empfangen hat. Der Erzbischof quittiert über die Summe. Die 60 Malter werden jährlich zwischen den beiden Frauentagen Assumptionis [15. August] und Nativitatis [8. September] durch den jeweiligen Vogt zu Astheim und Trebur im Hafen (an den staden) der Stadt Mainz ausgehändigt. Geschieht dies nicht, kann Caspar die 21 Huben angreifen und pfänden, und sich die Malter selbst nehmen, mit oder ohne Gericht, aber nur in Höhe der 60 Malter und etwaiger entstandener Kosten. Daran kann und wird der Erzbischof Caspar Lerch in keiner Weise hindern.

Eine Lösung durch den Erzbischof ist jederzeit zwischen den beiden Frauentagen bei halbjähriger Kündigungsfrist mit der Rückzahlung der 600 Goldgulden möglich. Nach Zahlung wahlweise in Mainz oder Frankfurt wird dieser Brief ungültig und muss zurückgegeben werden.

Der Erzbischof schwört bei seiner fürstlichen Ehre und Würde, diesen Vertrag unverbrüchlich einzuhalten. Er kündigt sein Siegel an.

Lorentz Truchseß von Pommersfelden, Dekan, und das Kapitel des Mainzer Domstiftes bestätigen, dass dieser Kauf mit ihrem Einverständnis geschehen ist und kündigen ihr Kapitelsiegel an, solange ihre Präsenz und ihre Renten und Gefälle dabei keinen Schaden nehmen.

Gegeben zu Steinheim am Montag nach Exaltationis Crucis 1527.

Fußnotenapparat:

  [1] Notiz am Seitenrand: »Ist zur Kellerei Mainz eingelöst.«

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 034 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23505 (Zugriff am 29.04.2024)