Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 032v

Datierung: 1. August 1530

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 32v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht regelt die Begleichung seiner Schulden bei Hans Gutjar.

Vollregest:

Hans Gutjar, Bürger zu Hofheim (Hoffhaim) bestätigt, dass sein Sohn Peter Gutjar eine zeitlang in der mainzischen Rotte (Rhott) gewesen ist und deshalb noch Forderungen an Erzbischof Albrecht bestehen, nämlich Peters Harnisch, 6 Gulden ausstehenden Jahrsold, und 12 Gulden für Pferdeschaden. Hans Gutjar quittiert nun den Ausgleich seiner Forderung.

Hans bittet Junker Philipp Holin (Heelin), den Burggrafen im Schloss zu Mainz, sein Siegel an diesen Brief zu hängen, was dieser zusagt, solange ihm und seinen Erben dadurch kein Schaden entsteht.

Gegeben und geschehen am Montag St. Peterstag ad vincula 1530.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 032v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23502 (Zugriff am 28.04.2024)