Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 032 [01]

Datierung: 28. März 1530

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 32

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht gibt dem Diether von Lautern die Freiheit, lebenslang im Höllenbach zu fischen und vom Dehem im Spessart frei zu sein.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht freit seinen »lieben Getreuen« Diether von Lautern (Lautern, Lauther), Doktor der Rechte, seinen langjährigen Rat und Diener, lebenslang im Wald Spessart von dem Dehem (Dheines, Dhenes)[1] für so viele Schweine, wie er zu seiner Haushaltung benötigt.

Dazu hat er sich angemaßt in der Kahl (Kalda) bei Schöllkrippen (Schelkropffen) an etlichen Stellen, wo die Kahl durch seine Güter fließt, zu fischen, angeblich, weil er von alters her dazu ein Recht hat. Nun kann er dafür keinen Schein vorweisen, auch die erzbischöflichen Amtleute und Fischer berichten, dass er kein althergebrachtes Recht dazu hat.

Der Erzbischof hat ihm nun aus besonderer Gnade vergönnt, im Höllenbach (Hellepach, Hellebach), der aus dem Spessart in seinen Weiher fließt, fischen lassen. Diesen Bach darf er lebenslang nutzen, des Kahlbachs soll er sich dagegen gänzlich enthalten.

Der Erzbischof weist seinen Viztum und Keller zu Aschaffenburg, seinen Forstmeister und seinen Laubmeister seines Waldes Spessart an, Doktor Lautern lebenslang und nicht länger von dem Dehem freizuhalten, ihm auch das Fischen im Höllenbach zu erlauben.

Gegeben am Montag nach dem Sonntag Letare 1530.

Fußnotenapparat:

[1] Schweinezehnt: Abgabe für die Eichelmast der Schweine.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 032 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23500 (Zugriff am 29.04.2024)