Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 031v

Datierung: 18. Januar 1530

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 31v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Margaretha Glockengießer überschickt dem Ritter Caspar Lerch von Diemstein, Viztum und Hofrichter zu Mainz, einen Brief in Sachen der Tötung ihres Ehemanns.

Vollregest:

Margaretha, die Witwe des Steffan Glockengießer, und ihr Sohn Konrad (Conradt) Göbel, beider Bürger zu Frankfurt bestätigen, dass sie, nachdem sie in Sachen der entleybung ihres Sohns und Bruders [Simon Glockengießer] sich mit dem Rat der Stadt Frankfurt, die des Rates verwandten und zugethanen Herren Klaus Scheidt und Hans Beißegel (Beißigel) in Haft haben, darauf verständigt haben, ihre Klage fallen zu lassen. Sie wollen auch keinerlei Ansprüche an Erzbischof Albrecht und dessen Räte, die involviert waren, stellen.

Margaretha und Konrad bitten Johannes (Johann) vom Rhein im Nürnberger Hof, Bürger zu Frankfurt, sein Siegel an diesen Brief zu hängen, was dieser zusagt, solange ihm und seinen Erben daraus kein Schaden entsteht.

Gegeben am Dienstag dem 18. Tag des Monats Januar 1530.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 031v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23499 (Zugriff am 29.04.2024)