Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 026

Datierung: 26. November 1528

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 26-26v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Wiederaufbau der baufälligen Mühle in Weiler.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht usw. bestätigt, dass seine Mühle zu Weiler (Weyler) so baufällig geworden war, dass kein Müller mehr dort wohnen und mahlen konnte. Nun hatte sich Claus Hepp (Hepe) anerboten, die Mühle von Grund auf zu erneuern und jährlich 12 Malter Korn als Pacht zu geben. Dafür müsse ihm aber die Mühle erblich zugestellt werden. Der damalige Keller zu Aschaffenburg, Konrad (Conrad) Storch, hatte sich mit ihm für den Erzbischof entsprechend verglichen und Claus Hepp hatte die Mühle instandgesetzt und auch die Pacht stets pünktlich bezahlt.

Erzbischof Albrecht verleiht ihm nun in Anerkennung seines Einsatzes die Mühle erblich zu den üblichen Bedingungen. U.a. muss Claus die Mühle in gutem Bau und Besserung halten und jedes Jahr am Martinstag [11. November] die 12 Malter Korn in die Kellerei Aschaffenburg liefern. Er soll sich gegenüber dem Hofmann und den Untertanen in Weiler freundlich verhalten.

Gegeben zu Aschaffenburg am Donnerstag nach Katharina der heiligen Jungfrauen Tag 1528.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 026, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23487 (Zugriff am 05.05.2024)