Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 025 [02]

Datierung: 30. August 1529

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 25-25v

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Endres Eichhorn und Bernhardt Berchtold bestätigen, dass Erzbischof Albrecht ihnen einen Bedenachlass in Tauberbischofsheim gewährt hat.

Vollregest:

Endres Eichhorn (Eychhorn) und Bernhardt Berchtold, Rentmeister, und die Ratsessen zu Tauberbischofsheim bestätigen, dass Erzbischof Albrecht usw. ihnen auf ihre Bitte von der ihnen aufgesetzten Bede sechs Jahre lang jeweils 30 Gulden nachgelassen hat. Nach Ablauf der sechs Jahre sind die 30 Gulden wieder zu entrichten.

Gegeben am Montag nach Bartholomäus 1529.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 025 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23484 (Zugriff am 01.05.2024)