Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 025 [01]

Datierung: 4. November 1528

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 25

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht inkorpiert die Pastorei Ruchelnheim genannt Obernau dem Kirchenbau des Stiftes St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg.

Vollregest:

Dekan und Kapitel des Stiftes St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg bestätigen, dass Erzbischof Albrecht auf ihre Bitte die Pastorei Ruchelnheim (Reuchelheim) genannt Obernau (Obernheim) mit Einwilligung des mittlerweile verstorbenen Herrn Georg (Jörg) Graf und Herr zu Henneberg, unseres Stiftspropstes, als Collatores dieser Pastorei, unserem Kirchenbau gnädigt inkorporiert und uniert hat.

Somit sollen alle Zehnte, Früchte und anderes, was zur Pastorei gehört, künftig in unseres Stiftes Nutzen und Notwendigkeit gekehrt und verwendet werden, wie die zuvor der Pastor eingenommen und zu seinem Nutzen verwendet hat. Da jeweils nach dem Tod eines Pastors die Zweijahrfrüchte (fructus Biennales) einem Erzbischof zu Mainz gebühren, die Erzbischöfe dies also jeweils nach dem Tod eines Pastors eingenommen haben, haben sie ihm zugesagt, damit dem Erzbischof und seinem Stift aus dieser Inkorporation kein Nachteil erwächst oder Schaden entsteht, dass, so oft künftig ein Kustos des Stiftes verstirbt, sie ihm die gewöhnlichen fructus bienales von der genannten Pastorei Ruchelnheim oder Obernau (Obernheim) durch unseren Baumeister bezahlen müssen. Dekan und Kapitel kündigen ihr Stiftssiegel an.

Gegeben am Mittwoch nach Allerseelentag 1528.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 025 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23483 (Zugriff am 01.05.2024)