Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 023

Datierung: 26. Juni 1528

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 23-24

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht verschreibt dem Bartholomäusstift zu Frankfurt eine Pension auf den Einnahmen des Zolls zu Höchst.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht verschreibt mit Einverständnis des Domkapitels dem Dekan und Kapitel des St. Bartholomäusstiftes zu Frankfurt 40 Gulden Pension, je 26 Albus für einen Gulden gerechnet, auf den Einnahmen des Zolls zu Höchst.

Die Verschreibung erfolgt gegen 1.000 Goldgulden, die das Stift ihm bereits bar gezahlt hat. Die Jahresgülte wird jeweils am Tag Johann Baptiste [24. Juni], 14 Tage davor oder danach, gegen Quittung aus den Zolleinnahmen ausgezahlt. Der Zollschreiber Paulsen Dorffelder (Dorfelder) erhält entsprechende Anweisung.

Bei möglichem Zahlungsverzug gelten die üblichen Bestimmungen.

Die Jahresgülte kann jederzeit gegen Zahlung der 1.000 Gulden wieder ausgelöst werden. Ein Lösungswunsch muss ein Vierteljahr vor dem Johannstag angekündigt werden. Das Geld ist dann in Frankfurt zu erstatten. Dieser Brief wird danach ungültig und muss zurückgegeben werden.

Das Domkapitel kündigt zum Zeichen seines Einverständnisses das Kapitelsiegel an.

Gegeben am Freitag nach St. Johanns Baptistentag 1528.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 023, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23479 (Zugriff am 30.04.2024)