Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 021 [01]

Datierung: 3. Januar 1528

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 21

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht verschreibt dem Mainzer St. Viktorstift eine Jahresgülte aus den Gefällen des Zolls zu Höchst.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht verschreibt dem Dekan, Kapitel und der gemeinen Präsenz des St. Viktorstiftes außerhalb der Stadt Mainz 50 rheinische Goldgulden jährlicher Gülte aus den Gefällen des Zolls zu Höchst. Das Stift hat ihm dafür 1.000 rheinische Goldgulden auf Wiederlösung verschrieben. Es gilt eine vierteljährige Kündigungsfrist vor dem Tag St. Johann evangeliste [3. Januar]. Das Geld ist dann in Höchst oder Mainz zurückzuzahlen.

Gegeben zu Aschaffenburg am Freitag St. Johanns des heiligen Evangelisten Tag 1528.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 021 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23475 (Zugriff am 05.05.2024)