Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 018

Datierung: 17. Dezember 1527

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 18-18v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht übergibt der Äbtissin und dem Konvent von Altmünster zu Mainz einen Schadlosbrief.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt, dass er seinem Sekretär und »lieben Getreuen« Endres (Andres) Rucker, dessen Ehefrau und ihren Erben 30 Gulden jährlicher Gülte, Frankfurter Währung.für 600 Goldgulden Hauptgeld verkauft hat. Die 30 Gulden Jahresgülte liegen auf den Einkünften des Mainzer Klosters Altmünster in deren Hof und Gütern zu Kostheim. Gemäß dem Kaufbrief vom 17. Dezember (Dienstag nach St. Lucientag) 1527 befiehlt er den Klosterleuten, die Gülte jährlich an Martini [11. November], acht Tage davor oder danach, auf Wunsch des Endres Rucker entweder in Aschaffenburg oder Frankfurt zu bezahlen.

Der Erzbischof kündigt an, sein Siegel an diesen Brief zu hängen.

Lorentz Truchseß von Pommersfelden, Dekan, und das Kapitel des Domstiftes Mainz bestätigen, dass der Kauf mit ihrem Einverständnis geschehen ist und kündigen ihr Kapitelsiegel an, solange das ohne Nachteil für ihre Präsenz und ihre Renten und Gefälle ist.

Gegegen am Dienstag nach St. Lucientag 1527.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 018, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23469 (Zugriff am 05.05.2024)