Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

294 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 22.

StA Wü, MIB 54 fol. 016v

Datierung: 17. Dezember 1527

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 16v-18

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Verschreibung für Endres Rucker, Sekretär, über 30 Gulden Pension auf und von allen Gefällen des Klosters Altmünster zu Kostheim.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt für sich, seine Nachkommen und das Erzstift Mainz: Er hat zum Nutzen der Mainzer Kirche dem Endres (Andressen) Rucker, dessen Ehefrau Margarethe, ihren Erben bzw.dem rechtmäßigen Inhaber dieses Briefes 30 Gulden Geld, Frankfurter Währung, als jährliche ewige Gülte verkauft, von allen Renten und Gefällen, die Äbtissin und Konvent des Klosters Altmünster in ihrem Hof und ihren Gütern zu Kostheim haben und die ihm als rechtem Herrn des Dorfes Kostheim zustehen.

Den Kaufpreis in Höhe von 600 rheinische Goldgulden hat ihm der erzbischöfliche Sekretär bereits übergeben. Das Geld soll zum Kauf des Dorfes Kostheim verwendet werden.

Die Gülte wird Endres Rucker jährlich an Martini wahlweise in Aschaffenburg oder Frankfurt durch die Klosterleute ausgezahlt. Sollte das Kloster mit der Zahlung der Gülte säumig werden, hat Endres Rucker das recht, das Kloster mahnen (zudringen) und notfalls den Hof zu seinen Händen zu nehmen. Er darf ihn dann anderweitig versetzen oder für sich behalten.

Als Sicherheit werden ihm die Klostergüter in Kostheim gesetzt.

Ein Rückkauf der Gülte ist jederzeit bei vierteljähriger Kündigungsfrist mit Zahlung von 600 Goldgulden möglich.

Erzbischof Albrecht sagt zu, diese Vereinbarung unverbrüchlich einzuhalten.

Lorentz Truchseß von Pommersfelden, Dekan, und das Mainzer Domkapitel bestätigen, dass der Kauf mit ihrem Einverständnis geschehen ist und kündigen ihr Kapitelsiegel an, solange es ihre Präsenz und ihre Renten und Gefälle nicht beeinträchtigt.

Gegeben zu Aschaffenburg am Dienstag nach St. Lucientag 1527.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 016v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23468 (Zugriff am 05.05.2024)