Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 008 [02]

Datierung: 27. Februar 1528

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 8-8v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht ist einverstanden, dass der Leibeigene Feinhenn auch nach dem Verkauf Kostheims dem Graf Eberhard von Königstein lebenslang eine Leibbede entrichtet.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt, dass sich Graf Eberhard von Königstein und Diez, Herr zu Eppstein und Münzenberg, im Zuge des Verkaufs des Dorfes Kostheim an den Erzbischof einen dort wohnenden Leibeigenen namens Feinhenn vorbehalten hatte. Dieser muss ihm lebenslang jährlich 6 Albus Bede zahlen. Der Erzbischof ist einverstanden, dass Feinhenn dem Grafen weiterhin die 6 Albus bezahlt. Nach Feinhenns Tod erlischt die Verpflichtung ersatzlos.

Gegeben auf der Martinsburg zu Mainz am Donnerstag nach dem Aschermittwoch 1528.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 008 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23461 (Zugriff am 03.05.2024)