Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 008 [01]

Datierung: 6. März 1528

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 8

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Quittung des Grafen von Königstein über die 6.000 Gulden für den Kauf des Dorfes Kostheim.

Vollregest:

Graf Eberhard von Königstein, Herr zu Eppstein und Münzenberg bestätigt, von Erzbischof Albrecht usw. für den Kauf des Dorfes Kostheim samt Zubehör am heutigen Tag 6.000 Goldgulden, 28 Albus für 1 Gulden gerechnet, erhalten zu haben. Das Geld ist durch Wolff von Mörlin genannt Beheim, Marschall, und Diether Wenck, Dekan zu St. Viktor außerhalb Mainz, Kammerschreiber, ausbezahlt worden. Der Graf quittiert über den Gesamtbetrag und kündigt sein Siegel an.

Gegeben am Freitag nach dem Sonntag Invocavit 1528

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 008 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23460 (Zugriff am 03.05.2024)