Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 007

Datierung: 6. Mai 1528

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 7-8

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Graf Eberhard von Eppstein-Königstein verkauft Erzbischof Albrecht das Dorf Kostheim.

Vollregest:

Eberhard Graf zu Königstein und Diez, Herr zu Eppstein und Münzenberg verkauft zu rechtem Erbkauf dem Erzbischof Albrecht usw., dessen Nachkommen und dem Erzstift Mainz seine gesamte Gerechtigkeit und Obrigkeit, jedes Eigen, alle Lehen, die seine Voreltern, er und die Herrschaft Eppstein bisher zu Kostheim gehabt haben.

Aufgeführt werden Atzung, Frondienst, Bede, Ungeld, Gülten, Renten, Zins, Fischwasser, Lachen, Hühner, Gänse, Eigenleute und sonstiges Zubehör, nichts ausgenommen, sowie die Vogtei zu Kostheim, die Lehen des Erzbischofs ist.

Der Kaufpreis beträgt 6.000 Goldgulden, je 28 Albus für den Gulden gerechnet, die er bereits empfangen hat und hiermit quittiert. Graf Eberhard setzt den Erzbischof in die Gewehre (Posses vnnd gewher) ein. Er sagt seine bisherigen Untertanen aller ihm bisher zustehenden Verpflichtungen los. Er übergibt dem Erzbischof auch alle alten Register, Briefe und Siegel.

Adam von Allendorf und Wolff Marschall von Waldeck waren bisher Manngelder auf Kostheim verschrieben gewesen. Diese beiden Mannen will sich der Graf vorbehalten haben. Er wird ihnen das Manngeld anderweitig anweisen. Erzbischof Albrecht entstehen dadurch keinerlei Verpflichtungen.

Graf Eberhard sichert zu, die Bestimmungen des vorstehenden Kaufvertrag unerbrüchlich einzuhalten. Er kündigt sein Siegel.

Gegeben am Samstag nach dem Sonntag Esto mihi 1528.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 007, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23459 (Zugriff am 02.05.2024)