Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 209 [02]

Datierung: 1. Oktober 1522

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Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 209

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht schreibt in Sachen des drohenden Angriffs Landgraf Philipps von Hessen in getrennten Schreiben an Pfalzgraf Ludwig und die Erzbischöfe von Trier und Köln.

Vollregest:

Unseren freundlichen Dienst zuvor, hochgeborener Fürst, freundlicher lieber Vetter.

Als wir aus dem kaiserlichen Regiment heim in unser Erzstift Mainz gekommen sind, haben wir täglich das Gerücht (Landtmans sage) vernommen, dass der Fürst Herr Philipp Landgraf zu Hessen willens sei, uns und unser Erzstift Mainz zu überziehen. Wiewohl wir nun dem bisher keinen Glauben geschenkt haben, in Betrachtung, dass wir mit ihm nichts Ungutem zu schaffen, ihm auch keinen Anlass gegeben haben, so ist es doch die Wahrheit, dass er sich mit einem Heer zu Ross und zu Fuß bei Limburg, im Hinterland des Landes des Rheingaus gelagert hat. Es geht auch die gemein sage, wie sich auch die Seinen aus dem Heer haben verlauten lassen, dass er uns und unser Stift, besonders unser Land Rheingau überziehen und zu überfallen gedenkt. Dies ist uns auch als Eilbotschaft zugekommen. Wir haben uns und die Unseren, um uns von dem gewalttätigen Überfall zu befreien, auch, um den Unseren im Rheingau Trost und Hilfe zu geben, dieses Land mit etlichen Fußsoldaten besetzt.

Zudem haben wir kürzlich am St. Michaelstag [29. September] zwei Schiffe, deren eins mit unserer Winterkleidung und das andere mit etlichen Truhen (troen) und anderem, das in unsere Kammer gehört, beladen und verfügte, sie den Main herab, ohne Sorge vor einem Überfall, nach hier in unsere Stadt Mainz zu führen. Als aber die Schiffe vor Rüsselsheim kamen, haben Reisige und Fußleute des Landgrafen Philipp aus Rüsselsheim mit wehrhafter Hand diese Schiffe aufgebracht, das eine an Land gezwungen, sind gewaltsam dort eingedrungen und haben es ihres Gefallens nach behandelt. Eine gleiche tätliche Handlung haben sie auch gegen unser Marktschiff vorgenommen, obwohl besondere alte Verträge bestehen, die wir wegen des Leinpfades von Rüsselsheim mit dem Landgrafen haben. Wir wollen dem kaum glauben und sind zuversichtlich, dass solches nicht Ansicht des Landgrafen als Fürst des heiligen Reiches sein kann, in Betrachtung der Golden Bulle, des Landfriedens des heiligen Reiches, der schwäbischen Bundeseinung und besonders der Lehensbande (lehen verwantnus), mit der wir und unser Stift dem Landgrafen zugetan sind. Wir haben ihm auch einen Brief, eine Kopie liegt bei, geschrieben. Dem allem nach ergeht unsere freundliche Bitte.

Wenn ihr wisst oder vernehmt, dass der Landgraf vorhat, uns zu überfallen, mögt ihr in Ansehung unsere brüderlichen Einung Landgraf Philipp freundlich von seinem Vorhaben abbringen und unterrichten, sich mit dem Anerbieten, das wir ihm gemacht haben, zu begnügen. Wenn der Landgraf aber auf seinem Vorhaben besteht, ergeht abermals unsere freundliche Bitte, eingedenk unserer brüderlichen kurfürstlichen Einung dem Landgrafen bei seinem Vorhaben weder Hilfe noch Beistand zu leisten, sondern uns gegen sein gewalttätiges Vorhaben so zu helfen, wie ihr und andere Mitkurfürsten nach Recht und Billigkeit in der Lage seid. Damit erzeigt ihr euch gegen uns und unser Stift als vetterlich und treu. Wir bitten Euch, unserem Boten Eure Antwort zu geben.### Gegeben auf der Martinsburg in Mainz am Mittwoch nach St. Michaelstag 1522.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 209 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22629 (Zugriff am 17.05.2024)