Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 208v [02]

Datierung: 22. September 1522

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 208v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Albrecht schreibt jeweils an die Viztume im Rheingau und in Mainz und mutatis mutandis an die Amtleute auf Lahneck und in Gernsheim.

Vollregest:

Fester lieber Getreuer. Wir haben dir jüngst geschrieben und dringend befohlen, an den Rheinfähren deines Amtes und Befehls dafür zu sorgen, dass kein Reisiger oder Kriegsvolk, weder zu Ross noch zu Fuß, übergesetzt wird, er versichert denn in seinem Eid, dass er Franz von Sickingen nicht angehört oder ihm nicht zu Diensten ziehen will. Nun wird mir berichtet, dass Franz von Trier abgezogen und sich sein Volk zu Ross und Fuß aufgeteilt hat und wieder nach Hause ziehen soll. Da uns aber aus allerlei Ursache schwerlich und pfentlich ist, nochmals Reisige oder Fußvolk, die dem Franz zuständig sind, an unser Fähren überzusetzen, so befehlen wir dir abermals mit ganzem Ernst zu verfügen, dass niemand an den Rheinfähren deines Amtes, weder zu Ross noch zu Fuß, übergesetzt wird, er schwöre denn einen Eid zu Gott und den Heiligen, dass er Franz gegen unseren Freund von Trier nicht gedient oder Franz angehört hat, um dem zuvorkommen, dass daraus vnrath entsteht.
Damit geschieht unser ernsthafter Wille.

Gegeben zu Aschaffenburg am St. Mauricientag 1522.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 208v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22625 (Zugriff am 17.05.2024)