Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 208v [01]

Datierung: 14. September 1522

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 208v

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht schreibt an den Viztum im Rheingau in Abwesenheit des Unterviztums und mutatis muntandis dem Viztum in Mainz, dem Amtmann zu Lahneck und dem Amtmann zu Gernsheim.

Vollregest:

Fester lieber Getreuer, wir haben glaubhaft erfahren, dass seit geraumer Zeit Leute zu Ross und zu Fuß, die Franz von Sickingen gegen unseren Freund, den Erzbischof von Trier, Kurfürst usw. zuzuziehen gedenken, an unsere Rheinfähren kommen und überschiffen wollen. Da wir aber kürzlich vom kaiserlichen Regiment zu Nürnberg aufgefordert wurden, da es gegen die Ordnung des heiligen Reichs und den Landfrieden verstößt, solches mitnichten zu gestatten, sind wir durch öffentliche Mandate und Gebotsbriefe ernsthaft ersucht worden, wie wir dann dies hiervor allenthalben haben verkünden lassen, so befehlen wir dir gnädigen Ernstes, du wollest allenthalben an den Fähren unseres Landes des Rheingaus dafür sorgen, dass niemand zu Ross oder zu Fuß, der dem Franz von Sickingen zuzuziehen gedenkt, übersetzen kann. Wenn aber sonst Reisige oder Fußvolk dahin kommen, die hinüber zu schiffen begehren, sollen sie beeiden, dass sie dem Franz nicht zuziehen wollen. Dann dürfen sie ungehindert überfahren, damit uns und unseren Untertanen kein Nachteil daraus entsteht.
Damit erfüllst du unseren Befehl und ernsthaften Willen.

Gegeben zu Aschaffenburg am Sonntag Exaltationis Crucis 1522.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 208v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22624 (Zugriff am 17.05.2024)